Alles über exotische Andenken aus dem Urlaub: Was legal ist, und was der Umweltschutz dazu sagt.

Vom Urlaub am Strand nimmt man sich gerne ein Andenken mit, zum Beispiel eine Handvoll Muscheln oder Schnecken. Aber ist das erlaubt? Und sollte man? MareMundi erklärt, was unsere Besucher dazu häufig wissen wollen: Wie die Gesetze aussehen, und was der Umweltschutz zu sagen hat zum Thema exotische Mitbringsel. Von einigen Dingen raten wir ab, andere kann man ohne größere Umweltschäden aufsammeln. Und wer sich nicht sicher ist, von welchen Muschel- und Schneckenarten man Schalen nach Europa mitbringen darf, sollte lieber Abstand davon nehmen.

Kurz zusammengefasst

  • Handelt es sich um lebende Tiere oder tote Überbleibsel? Lebendes sammeln wir nie!
  • Manche tote Gegenstände wie leere Schneckenhäuser lassen wir ebenso liegen. Denn für Einsiedlerkrebse sind sie überlebenswichtig.
  • Wunderschön aussehende Korallen, Schnecken und Muscheln, die man als Souvenirs verkauft, wurden in der Regel lebend aus dem Meer geholt. Aus Gründen des Artenschutzes wollen wir diesen Handel nicht unterstützen!
  • Zum Glück gibt es viele nationale und internationale Gesetze, welche den Handel und die Einfuhr von geschützten Arten oder ihren Gehäusen (oder Skeletten, Federn etc.) regeln. Zahlreiche Dinge, die Touristen gern kaufen, darf man nicht in die EU einführen. Sie können sich also strafbar machen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Korallen

Zahlreiche Dinge, die Touristen gern kaufen, darf man nicht in die EU einführen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. / Foto: Robert Hofrichter

Ökologisch-ethische und gesetzliche Gründe: Gesetze und Artenschutzabkommen

Ein hübsch geschwungenes, schillerndes Schneckenhaus nimmt man sich gerne mit. Gegen diesen menschlichen Sammlerdrang wäre an und für sich nichts einzuwenden – solange man nur leere Häuser vom Strand aufsammelt. Wären da nicht die Einsiedlerkrebse. Die brauchen die Schneckenhäuser zum Überleben. Ohne sie haben sie keine Chance. Daher: Leere Schneckenhäuser am Strand oder auch im Meer haben eine tiefere ökologische Bedeutung. Sie sollten dort liegen bleiben, wo sie sind. Als Mitbringsel bietet sich ein schönes Makrofoto an. Allein aus diesem einen Grund gibt es schon einen gewissen Unterschied zwischen Schneckenhäusern und Muscheln – oder etwa Seeigelgehäusen, die ohnehin schnell zerbrechen.

Einsiedlerkrebse brauchen Schneckenhäuser zum Überleben. Ohne sie haben sie keine Chance. / Foto: Robert Hofrichter

Einige besonders schöne Arten sind allerdings in Gefahr geraten, weil Sammler nicht warten wollten und die lebenden Tiere aus dem Meer holten (bzw. einheimische Taucher dafür bezahlten). Deshalb sind bestimmte Tierarten heute streng geschützt: Nicht einmal ihre leeren Schalen dürfen gehandelt werden.

Das CITES (Washingtoner Artenschutzabkommen) listet die verbotenen Arten einzeln auf. Dazu zählen bestimmte Muscheln und Schnecken, und alle Steinkorallen. Bei der Einreise in die EU gibt es zusätzlich nationale Bestimmungen zu beachten. Beschränkungen gibt es auch auf bestimmte Hölzer, Samen, Früchte, Steine und weitere. Wenn der Zoll das falsche Objekt im Koffer findet, drohen empfindliche Strafen. Und das ist gut so.

Für Österreich stehen die Bestimmungen im Einzelnen hier:

Bundesministerium: Artenschutzrechtliche Beschränkungen zum Schutz von wildlebender Tier- und Pflanzenarten im Reiseverkehr

Souvenirs von Einheimischen kaufen? Ja, solange das Material nicht von bedrohten Arten stammt.

Muschelhalsketten, Schnitzereien, Handwerkskunst aus Kork und anderen Naturstoffen – in Touristengebieten verkaufen Einheimische oft wunderschöne Andenken. Etwas davon zu kaufen, ist moralisch beinahe eine Pflicht: Wer als Besucher kommt, sollte den Einheimischen etwas Geld dalassen. Im Hotelpreis ist das nicht mit inbegriffen; die Gebäude gehören meistens internationalen Firmen.

Ein klein wenig Vorsicht ist allerdings geboten: In einer Muschel-Halskette kann vielleicht das Gehäuse einer geschützten Art mit aufgefädelt sein. Also am besten genau hinsehen, und im Zweifel etwas aus garantiert unbedenklichen Materialien kaufen: Kork, handgewebten Stoff, etc.

Nicht nur wegen der Artenschutzabkommen raten wir davon ab: Korallen für Halsketten etc. werden meistens lebend aus dem Riff gebrochen.

Besser oder auf jeden Fall liegenlassen:

  • Haiprodukte. Die meisten Haiflossensuppen enthalten kein bisschen Hai – zum Glück. Dennoch boykottieren Naturfreunde alles, was angeblich oder wirklich vom Hai stammt, auch Zähne und Kiefer. Grausame Fangmethoden machen vielen Haipopulationen zu schaffen.
  • Sand am Meer. An beliebte Strände kommen Tausende Touristen im Jahr. Nähme sich jeder eine Handvoll Sand als Andenken, wäre der Strand irgendwann verschwunden. Deshalb ist Sand mitnehmen an vielen Stränden verboten und strafbar (auch in der EU kann es sich um Strafen bis EUR 8.000,- handeln). Sandverlust ist bereits ein großes Umweltproblem, vor allem wegen der Bauindustrie: Beton besteht zu einem großen Teil aus Sand. Was der Bau-Boom anrichtet am Meeresboden, steht ausführlich hier: https://www.robert-hofrichter.com/2021/12/wie-sand-am-meer.html.
  • Korallen. Nicht nur wegen der Artenschutzabkommen raten wir davon ab: Korallen für Halsketten etc. werden meistens lebend aus dem Riff gebrochen. Korallenriffe sterben weltweit u.a. wegen dem Klimawandel.

Die meisten Haiarten sind weltweit massiv vom Aussterben bedroht, daher auch keine Haikiefer oder Zähne kaufen.

Muscheln sammeln: So geht es.

Man muss schon ein Kenner sein, um an der leeren Schale verschiedene Muschelarten treffsicher unterscheiden zu können. Genauso bei Schnecken oder Korallen: Auf den ersten Blick sehen sich viele Arten ähnlich. Aber manche sind häufig und in keiner Weise gefährdet, sodass man guten Gewissens eine Schale als Andenken mitnehmen könnte. Andere Arten sind (zum Teil sehr streng) geschützt. Darum gilt dieselbe Regel wie beim Pilze sammeln: Nur anfassen, was man genau kennt. Zoologische Laien haben oft keine Chance die Arten genau zu bestimmen.

Eine pragmatische Lösung: Muscheln essen und die Schalen mitnehmen

Im Restaurant oder in der Trattoria bekommt man verschiedene Arten von Muscheln zu essen: Miesmuscheln, Austern, etc. Nach dem Essen kann man sich ein paar Schalen in ein Papiertaschentuch einwickeln und als Andenken mitnehmen. So kann man sicher sein, dass man nur erlaubte, ungeschützte Arten dabei hat. Und für die Umwelt ist es egal, ob diese Schalen im Restaurant-Abfall entsorgt werden oder ob sie jemand aufbewahrt.

Wenn sammeln, dann vom trockenen Strand.

Es ist ein großer Unterschied, ob man Muschelschalen etc. aus dem Meer nimmt oder am Strand sammelt (Spülsaum). Unter Wasser dienen alle Hartsubstrate, so klein sie auch sein mögen, ganzen Heerscharen von Tierchen und Pflanzen als Lebensraum. Einsiedlerkrebse etwa wohnen in leeren Schneckenhäusern. Und in Muschelschalen am Meeresgrund legen kleine Fische ihren Laich ab. Siedlungsfläche ist im Meer immer knapp.

Auf dem Trockenen dagegen ist eine Muschelschale oder ein Seeigelhaus nur noch totes Kalziumkarbonat, das schnell zerfällt. Aus ökologischer Sicht macht es nichts aus, wenn man einige davon wegnimmt. Das Meer wird davon nicht ärmer.

Noch ein Platz, wo Muschelschalen auf dem Trockenen liegen: In manchen Gebieten, etwa der Karibik,  werfen die Einheimischen ihre Küchenabfälle auf einen großen Haufen. Dort liegen z.B. wunderschöne Flügelschnecken (ganze Berge davon) und allerlei Arten von Muscheln.

Coco de Mer: Ja, aber von offiziellen Händlern.

Nicht nur Schnecken, Muscheln und Korallen sind heikel.  Es kann auch pflanzliches Material sein. Die Meeres-Kokosnuss (Coco de Mer) ist eine einzigartige Frucht, die nur auf den Seychellen vorkommt. Sie wächst auf einer besonderen Palmenart: Lodoicea maldivica. Die Samen werden bis zu 20 kg schwer. Eine kleinere Coco de Mer möchte man sich vielleicht als Andenken mitnehmen. Sie einfach aufzusammeln ist allerdings strafbar. Mit gutem Grund: Wenn sich jeder Tourist eine Coco de Mer mitnähme, würde die Art irgendwann aussterben. Doch fallen alljährlich einige Tausend Nüsse an, und der Staat verkauft einen Teil an Touristen. So kommen Besucher legal an ein exotisches Andenken mit einem Zertifikat, das sie beim Zoll vorzeigen können. Der Staat bekommt Geld für Naturschutzmaßnahmen, und alles ist in bester Ordnung.

Nützliche Links und Lesestoff:

Artenschutz für Urlauber. (o. D.). WWF Österreich.
https://www.wwf.at/artikel/cites-fuer-urlauber/

Artenschutzrechtliche Beschränkungen für Tiere und Pflanzen. (o. D.). Bundesministerium Finanzen.
https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/reise/einfuhrverbote-einfuhrbeschr%C3%A4nkungen/artenschutzrechtliche-beschraenkungen-tiere-pflanzen.html

Hofrichter, R. & Bracun, S. (2021, 10. Dezember). Wie Sand am Meer? Robert Hofrichter.
https://www.robert-hofrichter.com/2021/12/wie-sand-am-meer.html

Ö. (2021, 29. Juli). Vorsicht bei Urlaubssouvenirs – hohe Strafen drohen. ÖAMTC.
https://www.oeamtc.at/thema/reiseplanung/vorsicht-bei-urlaubssouvenirs-16186438

Wipplinger, H. (o. D.). Östliches Mittelmeer: Zusammenbruch der Artenvielfalt. MareMundi.
https://mare-mundi.org/oestlichen-mittelmeer-zusammenbruch-der-artenvielfalt/



Bericht: Robert Hofrichter, Ena Kulauzovic, Helene Handsteiner
Lektorat: Christina Widmann
Gestaltung: Helmut Wipplinger
Fotos: Robert Hofrichter